Die Lichtsignale für die Fahrten mit der Straßenbahn werden nach § 51 BOStrab (Betriebsordnung Straßenbahn) geregelt. Sie sind im Sinne von BOStrab zu errichten und zu betreiben und haben die Aufgabe, die Zufahrten untereinander und mit anderen Verkehrs-teilnehmern zu regeln. Signale kommen bei Verkehrsknoten, beim Kreuzen mit Straßenverkehrsflächen und Haltestellen, deren Fläche vom Straßenverkehr beansprucht wird, zum Einsatz. Signale bei der
Ampelschaltung für den Straßenbahnverkehr und teilweise auch für den Busverkehr: |
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F 0 - Ein weiser waagerechter Lichtbalken HALT | F 3 - Weißer schräger Lichtbalken nach links Fahrt freigegeben, nur nach links | ||
F 1 - Weißer senkrechter Lichtbalken Fahrt freigegeben, nur gerade aus | F 4 - Weißer Lichtpunkt Halt zu erwarten | ||
F 2 - Weißer schräger Lichtbalken nach rechts Fahrt freigegeben, nur nach rechts | F 5 - Weißes Lichtdreieck mit Spitze nach ut. Fahrt freigegeben, unter Beachtung der Abbiegeregeln nach § 9 StVo | ||
W 11 - Weiß leuchtender Pfeil nach oben Weiche ist für gerade aus gestellt | W 13 - Weiß leuchtender Pfeil nach links Weiche ist für Linksabbiegen gestellt | ||
Fahren auf Sicht "Weichen": Wenn keine Zugsicherungsanlagen eingebunden sind und mit Geschwindigkeiten von mehr als 15 km/h gefahren wird, müssen die Weichensignale angeordnet werden. | |||
W 12 - Weiß leuchtender Pfeil nach rechts Weiche ist für Rechtsabbiegen gestellt | |||
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